Neben zehn Mehrfamilienhäusern sollten bei der Autobahn auch eine Gewerbebaute entstehen. Das Verwaltungsgericht Zug hat in einem neuen Entscheid die Beschwerde der beiden Investoren abgewiesen. Die Richter weisen unter anderem darauf hin, dass es nicht angehe, sich nach Lust und Laune bei neuem und altem Recht zu bedienen.