Foto: Sandro Spaeth (20min)
Normalerweise erlauben es die internen Regeln einer Bank dem CEO nicht, externe Konten zu unterhalten. Ausnahmen müssen offengelegt werden, damit es nicht zu Insiderhandel kommen kann. So war es theoretisch auch bei der Bank Raiffeisen. Dort gab es ab dem 8. September 2012 sogar einen Vertragszusatz, der regelte, dass Pierin Vincenz dem Verwaltungsratspräsidenten Johannes Rüegg-Stürm seine externen Konten und Beteiligungen offenlegen musste. Doch das ist nie passiert.
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In der Praxis wurde bei Raiffeisen kein Wert auf Transparenz gelegt. Dazu schreibt die Finma am 12. Juni 2018 in ihrer Verfügung: «Generell erfassen die Offenlegungsformulare und -prozesse der Raiffeisen Schweiz private Beteiligungen, die nicht auf dem bankeigenen Depot erkennbar sind, sowie Positionen auf Drittdepots nicht.» Für das Jahr 2014 konnte die Bank nicht einmal die Offenlegungsformulare vorlegen.
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