Ärger nach Insolvenz Deutsche Justiz geht gegen Starkoch Schuhbeck vor Für den in Geldschwierigkeiten steckenden Starkoch Alfons Schuhbeck reißt der juristische Ärger nicht ab. Nach der Münchner Staatsanwaltschaft geht auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) gegen den 72-Jährigen vor. Der Grund: Der mit Insolvenz und Steuerermittlungen kämpfende Gastronom hat seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, hat die Bonner Behörde ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Artikel teilen Drucken Schuhbecks Sprecher ließ eine Anfrage zu den Verfahren zunächst unbeantwortet. Die Firmen des Kochs haben seit mehreren Jahren keine Geschäftszahlen mehr veröffentlicht. Unter anderem fehlen im Bundesanzeiger die Bilanzen der Schuhbeck‘s Holding GmbH & Co. KG und Schuhbeck‘s Partyservice GmbH und Co. KG für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Deswegen wurden Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, wie das Bundesamt mitteilte.