Plakate - Verwaltungsrechtler: "Hängt die Grünen"-Plakate doppeldeutig
Die Empörung über die 'Hängt die Grünen'-Plakate ist einhellig, die juristische Einschätzung aber ganz und gar nicht.
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Die Empörung über die 'Hängt die Grünen'-Plakate ist einhellig, die juristische Einschätzung aber ganz und gar nicht.
Die Empörung über die „Hängt die Grünen“-Plakate ist einhellig, die juristische Einschätzung aber ganz und gar nicht. Bis zu einer endgültigen ...
Die Empörung über die „Hängt die Grünen“-Plakate ist einhellig, die juristische Einschätzung aber ganz und gar nicht. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird es wohl auch noch dauern.
Staatsrechtler Joch Rozek ist sicher: Wer das Motiv der "Hängt die Grünen"-Plakate gestaltet hat, kennt die Rechtsprechung und weiß, dass die Mehrdeutigkeit eine klare juristische Entscheidung erschwert. Derweil kommt der Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Wanderwitz, zu einem eindeutigen Urteil.
Die Empörung über die „Hängt die Grünen“-Plakate ist einhellig, die juristische Einschätzung aber ganz und gar nicht. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird es wohl auch noch dauern.