Review Plötzlich Am Meer In berlin, germany

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Plötzlich Am Meer



Berlin,Others


Berlin,Germany - 12163

Detailed description is ... 25.-27. August 2017.... Wiese, Wald, Strand & Meer!. 1. Anbieterkennzeichnung/Verantstalter. Ploetzlich nagle sp. z o.o.. Hangarowa 8. 72-330 Mrzeżyno. E-Mail: kontakt@ploetzlich.net. URL: www.ploetzlich.net – www.nagle.com.pl Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketkäufer, sowie die Ploetzlich nagle sp. z o.o. Vertragspartner.. Die nachfolgenden Allgemeinen. Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten im. Verhältnis der Festivalbesucher. (nachfolgend: “Besucher“ genannt) mit der. Ploetzlich nagle sp. z o.o. (nachfolgend:. “Veranstalter“ genannt).. Sie sind Bestandteil des. Besuchervertrages, der entweder durch den. Erwerb eines Tickets oder — soweit ein. Eintritt ohne Ticketkauf vorliegt – mit. Betreten des Veranstaltungsgeländes. zustande kommt.. 2. Tickets. 2.1. Mit Kauf eines Tickets werden der. Ticketkäufer, sowie die Ploetzlich nagle. sp. z o.o. Vertragspartner.. Der Eintritt zum Plötzlich Festival ist. limitiert und nur im Online-Vorverkauf. über unseren Ticketpartner (Paylogic) auf. unserer Webseite erhältlich und auf. Facebook. Es werden folgende Zahlungsarten. akzeptiert: Sofortüberweisung,. Kreditkarte, (inkl. ggf. Lastschrift).. Kreditkartenzahlungen werden über. Masterpayment abgewickelt.. 2.2. Es ist grundsätzlich untersagt, die. bereits erworbene Eintrittskarte. gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets. dürfen auch privat nicht zu einem höheren. Preis als den aufgedruckten Ticketpreis. zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert. werden. Auch eine Verwendung zu. Verlosungszwecken und / oder zur. Durchführung von Gewinnspielen ist ohne. vorherige ausdrückliche schriftliche. Zustimmung des Veranstalters untersagt.. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen. Verlust der Eintrittsberechtigung.. 2.3. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein. Ersatz.. 3. Einlass. 3.1. Ein Einlass zum Festival ist nur mit. gültiger Eintrittskarte möglich. Beim. Einlass ist die Karte vorzuzeigen.. 3.2. Der Veranstalter behält sich das. Recht vor, sollte der Festivalbesucher. dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den. Einlass zum Festival zu verweigern. Als. wichtiger Grund gilt insbesondere ein. offensichtlicher stark alkoholisierter. Zustand des Besuchers, eine offensichtlich. menschenverachtende, rassistische,. homophobe Kleidung sowie gefährlicher. Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik,. Fackeln, Rauschmittel und andere. gefährliche Gegenstände).. NAZIS MÜSSEN DRAUSSEN BLEIBEN!!!. 3.3. Der Festivalbesucher hat im Falle des. Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf. Erstattung des Ticketpreises, außer es. besteht ein wichtiger Grund (insbesondere. die vorbenannten) für die. Einlassverweigerung. In diesem Falle ist. eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung. des Ticketpreises nicht möglich. Ein. darüber hinausgehender. Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen,. es sei denn der Veranstalter handelt. vorsätzlich oder grob fahrlässig.. 3.4. Der Veranstalter übernimmt durch den. Einlass von Personen, die wegen ihres. geistigen oder körperlichen Zustandes der. Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei. vertragliche Verpflichtungen zur Führung. einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl. gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als. auch gegenüber aufsichtspflichtigen. Personen sowie sonstigen Besuchern.. 4. Absage, Abbruch, Verspätung,. Programmänderung. 4.1. Die Veranstaltung findet bei jedem. Wetter statt, solange der Veranstalter die. Umstände des Wetters verantworten kann.. Sollten durch die Witterungsumstände. Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen,. kann die Veranstaltung abgesagt oder –. nach Beginn – abgebrochen werden.. 4.2. Sollte das Festival noch vor Beginn. ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins. abgesagt werden, haben die. Festivalbesucher einen Anspruch auf eine. Erstattung des Ticketpreises. In diesem. Fall ist das oder die nicht entwertete/n. Ticket/s per Post mit deutlich lesbarer. Schrift an “ Ploetzlich nagle Sp. z o.o.”. unter Nennung einer Kontoverbindung für. die Erstattung bis 10 Tage nach. Veranstaltung zuzuschicken.. Ein Anspruch auf Erstattung der. Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie. darüber hinausgehenden Schadensersatz. besteht nicht, es sei denn, der. Veranstalter hat die Absage zu vertreten.. 4.3. Sollte das Festival nach Beginn aus. Gründen höherer Gewalt (insbesondere. wetterbedingt), behördlicher Anordnung. oder gerichtlicher Entscheidung beendet. werden müssen, besteht für die. Festivalbesucher kein Anspruch auf. Erstattung des Ticketpreises oder auf. Schadensersatz, es sei denn, dem. Veranstalter kann Vorsatz oder grobe. Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.. 4.4. Der Veranstalter behält sich das. Recht vor, die Veranstaltung örtlich und /. oder terminlich zu verlegen, soweit die. Durchführung unmöglich oder unzumutbar und. zugleich die Verlegung für den Besucher. zumutbar ist.. a) räumliche Verlegung: innerhalb der. gleichen oder zumindest benachbarten Stadt. b) zeitliche Verlegung: nächster Tag, bzw.. soweit die hindernden Umstände. (insbesondere Wetterbedingungen) noch. anhalten, der nächste Samstag, soweit die. Veranstaltungsfläche. weiterhin verfügbar sein sollte.. Die Verlegung wird vom Veranstalter. unverzüglich über seine Website und nach. Möglichkeit auch über die Tagespresse,. Rundfunk, Facebook-Präsenz bekanntgegeben.. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch. wird dringend Einsicht in die Website des. Veranstalters empfohlen.. 5. Lautstärke, Hörschutz. Wir weisen darauf hin, dass bei dem. Festival aufgrund erhöhter Lautstärke die. Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden,. insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird. grundsätzlich empfohlen, Ohrstöpsel zu. verwenden. Der Besuch der Veranstaltung. erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine. Haftung des Veranstalters für auftretende. Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge. ist ausgeschlossen, es sei denn, der. Veranstalter handelt grob fahrlässig oder. vorsätzlich oder hat seine. Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.. 6. Hausrecht, Verbote. 6.1. Auf dem gesamten Festivalgelände wird. das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von. den durch diesen Beauftragten ausgeübt.. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar. Folge zu leisten.. 6.2. Dem Musikfestivalbesucher sind. gewerbsmäßige Handlungen(insbesondere. Verkauf, Werbung) auf dem Festivalgelände. verboten, es sei denn, sie wurden vorher. schriftlich mit dem Veranstalter. abgestimmt.. 6.3. Sollte ein Festivalbesucher gegen. vorbenannte Verbote verstoßen, kann ein. Verweis vom Festivalgelände erfolgen. Eine. Erstattung des Ticketpreises sowie ein. Anspruch auf Schadensersatz sind. ausgeschlossen, es sei denn, der. Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen. handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.. 7. Haftung. 7.1 Der Veranstalter hält keine Garderobe. vor. Über die in den Schliessfächern. engeschlossenen Gegenstände übernehmen wir. keine Haftung.. 7.2. Im Übrigen haftet der Veranstalter. für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen. zu vertretenden Schäden an Leben, Körper. und Gesundheit unbeschränkt. Das gleiche. gilt für sonstige Schäden, die dem. Besucher infolge einer von dem. Veranstalter vorsätzlich oder grob. fahrlässig verübten Pflichtverletzung. entstanden sind. Für vertragstypische. Schäden, die dem Besucher infolge einer. wesentlichen Vertragspflichtverletzung. entstanden sind (sogenannte. „Kardinalpflichten“), haftet der. Veranstalter auch dann, wenn ihm lediglich. leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im. Übrigen ist die Haftung für leichte. Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine. wesentliche Vertragsverletzung im. vorgenannten Sinne ist eine solche, deren. Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung. des Vertrages erst ermöglicht und auf. deren Einhaltung der Besucher vertrauen. darf. Der Veranstalter haftet im gleichen. Maße auch für Pflichtverletzungen seiner. Erfüllungsgehilfen.. 7.3 Der Veranstalter kann für keine. Schäden die beim campen entstehen haftbar. gemacht werden.. 8. Datenschutz. Der Veranstalter speichert und verarbeitet. die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für. die Zwecke der beiderseitigen. Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf. die Daten nur zum Zwecke der Information. des Besuchers verwenden (z.B.. Veranstaltungsinformationen, Newsletter,. etc.). 9. Besonderheiten. Der Veranstalter behält es sich vor, beim. ermässigten Ticketpreis den. Verantstaltungsort nicht bekannt zu. geben.. 10. Schlussbestimmungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen. bedürfen der Schriftform. Das gilt auch. für das Schriftformerfordernis selbst. Es. gilt das Recht des Landes Polen. Soweit. eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig. ist, ist der Gerichtsstand Gryfice.. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB. unwirksam sein sollten oder werden, wird. dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen. Bestimmungen nicht beeinflusst.. Entsprechendes gilt für etwaige. Vertragslücken. In diesen Fällen ist die. rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die. Vertragslücke durch eine solche. rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die. dem von den Parteien mit der unwirksamen. bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten. wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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