Karlsruhe hinterfragt Merkel-Äußerungen zur Thüringen-Wahl
Vor eineinhalb Jahren verhilft die AfD erstmals einem Ministerpräsidenten ins Amt, die Kanzlerin nennt den Vorgang auf einer Südafrika-Reise „unverzeihlich“. Durfte sie so etwas sagen?
Von dpa
21.07.2021, 16:05
Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht eröffnet die mündliche Verhandlung zu Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern. Uli Deck/dpa
Karlsruhe - Im Februar 2020 nannte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Wahl eines Ministerpräsidenten mit AfD-Stimmen in Thüringen „unverzeihlich“ - nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob sie damit eine rote Linie überschritten hat.
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) rechtfertigte in der Karlsruher Verhandlung am Mittwoch, dass sich Merkel damals bei einem Staatsempfang in Südafrika zu Wort gemeldet hatte. Die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.