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Leipzig (dpa/sn) - Sind Negativzinsen für neue Bankkunden zulässig? Das Landgericht Leipzig will heute eine Entscheidung in dieser Frage verkünden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland. Diese hatte im Februar 2020 kurzfristig Negativzinsen für Neukunden mit mehr als 5000 Euro auf dem Girokonto eingeführt.
Die Sparkasse verzichtete nach kurzer Zeit auf das sogenannte Verwahrentgelt, lehnte aber eine Unterlassungserklärung ab. Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt nun auf eine gerichtliche Entscheidung. "Negativzinsen sind mittlerweile leider unglaublich verbreitet. Es ist an der Zeit, dass die Zulässigkeit geklärt wird", sagte der Rechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale.