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1953: Keine Freisprüche für Beteiligte am Volksaufstand
1953 machte das Oberste Gericht Urteile rückgängig, die Beteiligte am Volksaufstand vom 17. Juni freisprachen. Wenige Tage zuvor war Hilde Benjamin Justizministerin der DDR geworden. Wegen ihrer harten Urteile wurde sie auch "Rote Hilde" genannt. Ihr Vorgänger Max Fechner hatte sich am 30. Juni in einem Interview mit dem SED-Parteiblatt "Neues Deutschland" gegen die Strafverfolgung der Protestierenden ausgesprochen. Daraufhin wurde er als "Feind des Staates und der Partei" seines Amtes enthoben, aus der SED ausgeschlossen und verhaftet. Wegen "Verbrechen gegen den Staat" wurde er 1955 zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Hilde Benjamin übernahm seinen Posten am 15. Juli 1953. Sie überwachte alle Strafverfahren, die mit den Protesten in Verbindung standen. Etwa 15.000 Personen wurden festgenommen und über 1.500 Aufständische von DDR-Gerichten verurteilt – zwei zum Tode.