BGH klärt: Dürfen Vermieter dauerhaft Kabelgebühren umlegen?
BGH klärt: Dürfen Vermieter dauerhaft Kabelgebühren umlegen? KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft. Mieterinnen und Mieter müssen also für de...
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Source: finanznachrichten.de