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Diskussion Die Nachtgastronomie kann ab 22. Juli nur noch genutzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt oder eine Impfung vorgewiesen werden kann. Eine Genesung reicht ebenso wenig wie ein Antigen-Test. Darauf hat sich die Regierung verständigt. Zudem ist der „Grüne Pass“ ab 15. August nur gültig, wenn die zweite Immunisierung vollzogen ist. Schließlich bleibt die Registrierungspflicht bei Veranstaltungen und in der Gastronomie entgegen ursprünglichen Planungen aufrecht. Verkündet wurde die Einigung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) Donnerstagabend per Aussendung. Dem vorausgegangen war die Sitzung einer Taskforce mit Vertretern mehrere Ministerin und dem Landeshauptleute-Vorsitzland Tirol.
Diskussion Die Nachtgastronomie kann ab 22. Juli nur noch genutzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt oder eine Impfung vorgewiesen werden kann. Darauf hat sich die Regierung am Donnerstag verständigt. Zudem ist der „Grüne Pass“ künftig erst auszustellen, wenn die zweite Immunisierung vollzogen ist. Schließlich bleibt die Registrierungspflicht bei Veranstaltungen und in der Gastronomie entgegen ursprünglichen Planungen aufrecht. Verkündet wurde die Einigung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) Donnerstagabend per Aussendung. Dem vorausgegangen war die Sitzung einer Taskforce mit Vertretern mehrere Ministerin und dem Landeshauptleute-Vorsitzland Tirol. Das Drängen auf schärfere Maßnahmen geht auf eine Initiative des Gesundheitsressorts zurück. In einem der APA vorliegenden Papier war schon am Vormittag von einem aktuell „sehr besorgniserregenden Szenarium“ die Rede. Dabei wurde ausgef