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Verfassung - Verfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag um 86 Cent - Politik

Bundesverfassungsgericht äußert sich zum Rundfunkbeitrag - Panorama

Rückwirkend seit 20 Juli: Verfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag

Rückwirkend seit 20. Juli: Verfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag 05.08.2021 | Aktualisiert vor 37 Minuten Es geht um 86 Cent: Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.) Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf

Verfassungsgericht erhöht den Rundfunkbeitrag in Deutschland

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