Köln/Bergisch Gladbach -
Der Horrorvater von Bergisch Gladbach, der seine kleine Tochter dutzende Male missbraucht und dabei gefilmt hat, ist mit dem Versuch gescheitert, das harte Urteil gegen ihn vom Kölner Landgericht abzumildern. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Strafe von zwölf Jahren Gefängnis mit anschlieÃender Sicherungsverwahrung. Jörg L. (43) kommt somit womöglich nie wieder frei.
BGH: Sicherungsverwahrung rechtsfehlerfrei angeordnet
Die Anordnung der Sicherheitsverwahrung durch Richter Christoph Kaufmann, dem Vorsitzenden der 2. GroÃen Strafkammer des Kölner Landgerichts, sei ârechtsfehlerfreiâ erfolgt, wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Ulrich Franke in einem Beschluss feststellte. Jörg L. hatte nach dem Urteil am 6. Oktober vergangenen Jahres Revision gegen die Entscheidung eingelegt.