Laut Geschäftsordnung des Bundestages soll jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellen. Doch die Parteien weigern sich, einen Kandidaten der AfD zu wählen. Nun wollte die Partei das beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Doch die Klage war unzulässig.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der AfD im Zusammenhang mit deren erfolglosen Bemühungen um einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag abgewiesen.
Laut Geschäftsordnung sind alle Fraktionen des Bundestags im Präsidium vertreten. Aber die AfD fiel gleich mit sechs Kandidaten durch. Für Karlsruhe kein Anlass, direkt einzugreifen.
Laut Geschäftsordnung sind alle Fraktionen des Bundestags im Präsidium vertreten. Aber die AfD fiel gleich mit sechs Kandidaten durch. Für Karlsruhe kein Anlass, direkt einzugreifen.
Als einzige Fraktion im Bundestag hat die AfD noch nie einen Bundestagsvizepräsidenten stellen können. Eilanträge zur erfolglosen Wahl blieben beim BVerfG erfolglos.
Die AfD-Bundestagsfraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten verpflichten zu lassen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung lehnte das Gericht am Mittwoch als unzulässig ab.
Alle Versuche der AfD ins Bundestagspräsidium einzuziehen, sind bisher gescheitert. Nun wurde auch ihr Eilantrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Die Partei wollte, dass der Bundestag „Vorkehrungen“ für die Wahl des Präsidiums treffen muss. Über die eigentlichen Klagen ist noch nicht entschieden worden.