Das Amtsgericht München hat für einen 37jährigen Erwerbsunfähigkeitsrentner aus München die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet und setzte die Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus, wobei er ihm auferlegte, die bereits begonnene Therapie fortzuführen, deren Fortführung dem Gericht unaufgefordert alle sechs Monate nachzuweisen und die Therapie nicht gegen den Rat des behandelnden Arztes abzubrechen. - bei kostenlose-urteile.de