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Karlsruhe prüft AfD-Klagen wegen Merkel-Äußerungen | Freie Presse

Karlsruhe hinterfragt Merkel-Äußerungen zur Thüringen-Wahl Erschienen am 21.07.2021 ✖ Schon gehört? Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an. Artikel anhören: Vor eineinhalb Jahren verhilft die AfD erstmals einem Ministerpräsidenten ins Amt, die Kanzlerin nennt den Vorgang auf einer Südafrika-Reise «unverzeihlich». Durfte sie so etwas sagen? Karlsruhe (dpa) - Im Februar 2020 nannte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Wahl eines Ministerpräsidenten mit AfD-Stimmen in Thüringen «unverzeihlich» - nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob sie damit eine rote Linie überschritten hat.

Karlsruhe prüft AfD-Klagen wegen Merkel-Äußerungen - Brennpunkte

Karlsruhe (dpa) - Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat ihre Äußerungen zur Thüringen-Wahl auf einer Südafrika-Reise im Februar 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht durch ihren Kanzleramtschef rechtfertigen lassen. Der CDU-Politiker Helge Braun sagte in Karlsruhe, sowohl die mitreisenden Journalisten als auch der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt. Es sei auch darum gegangen, international das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Mit AfD-Stimmen zum Ministerpräsdidenten gewählt Am 5. Februar 2020 war im Erfurter Landtag völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Merkel hatte die Vorgänge bei einer Pressekonferenz zu einem Staatsempfang als «unverzeihlich» bezeichnet, das Ergebnis müsse «rückgängig gemacht werden».

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe prüft AfD-Klagen wegen Merkel-Äußerungen

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Boyens Medien: Karlsruhe prüft AfD-Klagen wegen Merkel-Äußerungen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Gespräch mit Studenten bei ihrer Südafrika-Reise. Foto: Kay Nietfeld/dpa Karlsruhe (dpa) - Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat ihre Äußerungen zur Thüringen-Wahl auf einer Südafrika-Reise im Februar 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht durch ihren Kanzleramtschef rechtfertigen lassen. Der CDU-Politiker Helge Braun sagte in Karlsruhe, sowohl die mitreisenden Journalisten als auch der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt. Es sei auch darum gegangen, international das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Mit AfD-Stimmen zum Ministerpräsdidenten gewählt Am 5. Februar 2020 war im Erfurter Landtag völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Merkel hatte die Vorgänge bei einer Pressekonferenz zu einem Staatsempfang als «unverzeihlich» bezeichnet, das Ergebnis müsse «rückgängig gemacht werden».

Prozesse - Karlsruhe prüft AfD-Klagen wegen Merkel-Äußerungen - Panorama

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