Was ist noch privat?
Laut Übersichtsblatt des Kultusministeriums ist eine private Veranstaltung durch zwei Kriterien gekennzeichnet: Ein klar abgrenzbarer Personenkreis und eine „innerliche Verbundenheit zur veranstaltenden Person oder der Teilnehmer untereinander.“ Zum besseren Verständnis führt das Kultusministerium einige Beispiele an. So sei die Verabschiedung einer Lehrkraft oder ein Treffen der Eltern einer Klasse zum Schuljahresausklang durchaus als privat zu bewerten, ein Abiball dagegen erfülle nicht die Voraussetzung der inneren Verbundenheit und gelte somit als „sonstige Veranstaltung“.
Was ist erlaubt bei privaten Veranstaltungen?
Für alle Schulveranstaltungen ist ein Hygienekonzept nötig und die Kontaktdaten der Teilnehmenden müssen erfasst werden. Bei der Bewirtung ist Vorsicht angesagt: Hier gilt zwar kein generelles Verbot, wenn aber zum Beispiel bei einem Sektempfang oder Buffet nicht genügend Abstand gehalten werden kann, wird es brenzlig.
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