(Bild: Hans-Jörg Nisch, stock.adobe.com)
Ein Urteil, das „ein empörter Steuerzahler“ der „Krone“ zukommen ließ, zeigt Postenschacher bei der Leiterbestellung am Finanzamt Braunau-Ried-Schärding auf: Einer erfahrenen Beamtin war der ÖVP-Ortschef einer Kleingemeinde vorgezogen worden. Laut Gericht wurde die Entscheidung von sachfremden Gründen getragen, die Frau erhält 5000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung.
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Dr. Christa Scharf habe nicht wegen des Geldes gekämpft, sondern weil sie sich so eine Vorgehensweise nicht bieten lassen wollte, sagt ihr Linzer Anwalt Mag. Markus Dutzler. Trotz ihrer jahrzehntelangen Berufserfahrung und der Bestellung zur interimistischen Leiterin des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding ist ihr bei der endgültigen Leiterbestellung Anfang 2017 der ÖVP-Ortschef einer 600-Einwohner-Gemeinde mit objektiv geringerer Qualifikation vorgezogen worden.
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