Sie triumphierten in Deutschland und in den Niederlanden, um dann auch noch in Australien abzustauben: Klimaschützer hatten 2021 vor den Gerichten einen Lauf. Im April erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig. In dem Gesetz gebe es keine ausreichenden Vorgaben, wie die CO
2-Emissionen ab dem Jahr 2031 reduziert werden sollen, kritisierten die Richter.
Im Mai gab ein Bezirksgericht in Den Haag der Klage von Umweltschützern gegen den Öl- und Erdgaskonzern Shell statt. Das Gericht urteilte, dass Shell seinen CO
2-Ausstoß bis 2030 um 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken muss. In Australien klagten Umweltschützer die Regierung wegen der Erweiterung eines Kohlebergwerks nahe Sydney. Der Richter verfügte, dass die Regierung bei der Entscheidung über die Genehmigung des Projekts mögliche Schäden für Gesundheit und Wohlstand der jungen Menschen vermeiden müsse.