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Diskussion Das Gesundheitsministerium hat am Montagabend die ab Donnerstag geltenden Corona-Lockerungen in einer neuen Verordnung präzisiert. Eine Überraschung ist dabei. Die Maskenpflicht entfällt auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren. Sperrstunde gibt es keine mehr, womit auch Nachtlokale wieder aufmachen können, das allerdings zu maximal 75 Prozent befüllt. Im Handel gibt es dafür keine Quadratmeter-Beschränkung mehr. Die bekannte 3-G-Regelung, also der Nachweis, geimpft, getestet oder genesen zu sein, bleibt aufrecht. Diese gilt wie schon bisher im Gastgewerbe, bei körpernahen Dienstleistungen, in Beherbergungsbetrieben, für Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern, in Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen (ausgenommen Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive), für Reisebusse und Ausflugsschiffe und an nicht öffentlichen Sportstätten.
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