Covid-Verordnung: Die Regeln ab 1. Juli im Detail. ©APA Am Montagabend hat das Gesundheitsministerium die mit 1. Juli 2021 geltende Corona-Verordnung veröffentlicht. Diese Lockerungen und Regeln gelten somit ab Donnerstag.
Eine Überraschung ist bei der neuen Corona-Verordnung, die ab 1. Juli 2021 gilt, dabei. Die Maskenpflicht entfällt auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren. Sperrstunde gibt es keine mehr, womit auch Nachtlokale wieder aufmachen können, das allerdings zu maximal 75 Prozent befüllt. Im Handel gibt es dafür keine Quadratmeter-Beschränkung mehr.
Corona-Regelung ab 1. Juli: 3G-Regel bleibt bestehen
Die bekannte 3-G-Regelung, also der Nachweis, geimpft,
getestet oder genesen zu sein, bleibt aufrecht. Diese gilt wie schon
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