BGH verhandelt zur Verjährung bei Diesel-Klagen gegen VW Stand: 02:11 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild Quelle: dpa-infocom GmbH Anzeige Karlsruhe (dpa) - Im Dieselskandal befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute mit der Verjährung möglicher Schadenersatz-Ansprüche gegen Volkswagen. Die Frage ist für zahlreiche Autokäuferinnen und -käufer relevant, die erst 2019 oder später geklagt haben. Die Manipulation der Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen war im September 2015 aufgeflogen. Die Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende - Ende 2018 wäre also eigentlich Schluss gewesen. Dafür muss allerdings außer Frage stehen, dass den Klägern 2015 schon klar war, dass auch ihr Diesel betroffen ist. In den meisten Verjährungsfällen ist das vor Gericht umstritten.