Um eine leichtere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen, hat der Tiroler Landtag Donnerstagabend eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret soll ein fünfköpfiges Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ eingerichtet werden, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es soll unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die Entscheidung des Kuratoriums - die bis zum Abschuss gehen kann - ist für die Landesregierung dann bindend. Außerdem wird das Almgebiet auf seine Tauglichkeit hinsichtlich Herdenschutz beurteilt. Es soll kategorisiert und bestimmt werden, wo Herdenschutz möglich ist, wo nur bedingt und wo nicht. „Wir reizen auf Basis von Gutachten alle rechtlichen Spielräume aus und gehen einen neuen Weg im Wolfsmanagement“, sagte der zuständige LHStv. Josef Geisler (ÖVP) nach dem Beschluss des schwarz-grünen Dringlichkeitsantrages in einer Aussendung des Tiroler Bauernbundes. „Im Umgang mit Problemwölfen gibt es nun einen Maßnahmenplan, der bis hin zur Entnahme reicht. Damit bieten wir den betroffenen Bauern und Almen eine Perspektive“, zeigte sich Geisler zufrieden. Der Anspruch auf Entschädigungen für Schäden an Tieren wurde außerdem gesetzlich festgeschrieben. Gleichzeitig hieß es aber: „Dort wo möglich, werden Maßnahmen zum Herdenschutz weitergeführt und ausgebaut“.