Verkaufsstopp für neues Bauland Diesen Weg haben die sechs Gemeinden der Region Schmidatal Manhartsberg im Weinviertel eingeschlagen. 30 Prozent der Abbruchkosten, gedeckelt bis 4.000 Euro, gibt es dort seit Jahresanfang, und zwar in zwei Teilen: Den ersten nach dem Ende der Abrissarbeiten, den zweiten bei Baubeginn eines neuen Gebäudes, das muss allerdings innerhalb von zwei Jahren nach dem Abbruch erfolgen. Wenn man dann doch nicht baut, muss man auch den ersten Teil wieder an die Gemeinde zurückzahlen. Aus der Gemeinde Sitzendorf heißt es: „Es bringt nichts, wenn abgerissen wird und ...