Zwölf von 13 Anträgen angenommen Stoytchevs Angaben zufolge ist das Thema aber wohl weiter nicht vom Tisch. Beim Bundeskongress seien „neue Argumente vorgebracht worden, die nun von der Arbeitsgruppe aufgenommen wurden, um einen neuen Vorschlag zu erarbeiten“. Abgesehen davon wurden der Grünen-Aussendung zufolge zwölf und damit alle weiteren zur Abstimmung gestandenen Statutenanträge angenommen. So heißt die Grüne Bildungswerkstatt jetzt Bildungsinstitut, das Parteischiedsgericht nicht mehr „Friedensgericht“. Staatssekretäre bzw. -sektretärinnen werden parteiintern als Regier...