Widerruf einer Baufinanzierung: So kommen Sie aus einem teuren Kredit
Sparkassen Viele Sparkassen haben in den Jahren 2010 und 2011 die Aufsichtsbehörde als fehlerhafte Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung aufgeführt. Diesen Fehler hat der BGH bemängelt (Az.: XI ZR 434/15), da die Sparkassen die zuständige Aufsichtsbehörde nicht im Kreditvertrag nennen. Deswegen stimmen die meisten Sparkassen einer Reduzierung der Zinsen bei einem laufenden Vertrag zu. Alternativ kann das Darlehen trotz noch laufender Zinsbindung aufgelöst werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Das ist besonders dann interessant, wenn die Immo...