Urteil B 12 P 2/07 R | BSG - Auch ungewollt Kinderlose müssen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen kostenlose-urteile.de
Der von Kinderlosen zu zahlende höhere Beitrag zur Pflegeversicherung ist rechtmäßig. Dies gilt auch dann, wenn der kinderlose Erwachsene aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. - bei kostenlose-urteile.de
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