Ein Handy ist keine Tatwaffe: ÖVP will mehr Schutz für Beschuldigte
pocket Die ÖVP will die mit den Grünen vereinbarte Einrichtung eines Bundesstaatsanwalts für eine größere Justizreform nutzen – konkret fordern die Türkisen einen besseren Schutz von Beschuldigtenrechten. Ins Visier genommen wird etwa jener Paragraf der Strafprozessordnung, der die Sicherstellung von Beweismitteln regelt. Im klassischen Sinne wäre das zum Beispiel eine Tatwaffe – diese Regelung stammt aus 1873. Die Staatsanwaltschaften nutzen den Paragrafen jetzt aber auch, um in Eigenregie Handys sicherzustellen. Eine richterliche Genehmigung, wie bei einer Abhör-Aktion oder eine...