Mit dem Mountainbike im Wald: Wann droht ein Bußgeld? - Mobilität
Sport im Freien ist toll. Auch Mountainbiker mögen es, durch unverfälschte Natur etwa im Wald radeln zu können. Doch nicht alles, was Spaß macht, ist ...
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Sport im Freien ist toll. Auch Mountainbiker mögen es, durch unverfälschte Natur etwa im Wald radeln zu können. Doch nicht alles, was Spaß macht, ist ...
Drucken Mit Bußgeld muss rechnen, wer auf nicht zur öffentlichen Nutzung freien Wegen radelt. Dazu zählen auch Fuß- und Pirschpfadwege und von Downhill-Bikern illegal angelegte Pfade. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 2 Ss OWi 25/21), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Der Fall: Ein Mann fuhr auf einem Trampelpfad im Wald mit seinem Mountainbike. Er wurde erwischt und sollte 150 Euro Bußgeld zahlen. Er sei außerhalb von öffentlichen Wegen gefahren, hieß es. Zwar darf man in Bezug auf das Nied...