Beschluss 4 B 1143/21 | OVG Nordrhein-Westfalen - Widerruf einer Erlaubnis zur deutschlandweiten Lotterievermittlung bestätigt kostenlose-urteile.de
Der Widerruf einer einem privaten Unternehmen erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Vermittlung von Lotterien in allen Bundesländern ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch Beschluss entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt. - bei kostenlose-urteile.de
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