Urteil > 552 C 7861/20 | AG Hannover - Keine Reisepreisminderung bei eingeschränktem Speiseangebot am Urlaubsort wegen Einschränkungen aufgrund einer Virus-Pandemie < kostenlose-urteile.de
Kommt es am Urlaubsort zu einem eingeschränktem Speiseangebot wegen Einschränkungen im Zusammenhang mit einer Virus-Pandemie, so begründet dies keinen Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß § 651 m BGB. Es liegt insofern ein hinzunehmendes allgemeines Lebensrisiko vor. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden. - bei kostenlose-urteile.de