Gerüstet für den Fall des Unfalls: Was passiert, wenn es kracht | Tiroler Tageszeitung Online
• Reisekaskoversicherung: Ein Kaskoschutz für die Dauer der Reise ist ratsam. Besonders, wenn man für die Fahrt z. B. den größeren Wagen der Eltern oder eines Freundes ausborgt. Eine befristete Reisekaskoversicherung ist Muigg zufolge auch für ältere Gefährte möglich, die sonst keinen Kaskoschutz mehr bekämen. • Unfallstelle absichern und helfen bzw. Hilfe rufen: Das sind – wie daheim – die obersten Gebote. „Wenn keine Person und kein Tier verletzt ist, muss man nicht die Polizei rufen“, erklärt Muigg. Holen sollte man sie allerdings bei einem Schaden an Sachen Dritter...
Source: tt.com