Das gilt für betroffene Arbeitnehmer: Sonderurlaub ist nur für wenige Tage vorgesehen
Miruna Xenocrat ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und arbeitet bei der Arbeitnehmerhilfe in Berlin. Der Verein hat auch eine Niederlassung in Koblenz. Sollte ein Arbeitnehmer oder dessen direkte Angehörige von Hochwasserschäden betroffen sein und diese ihn an seiner Tätigkeit hindern, muss er bezahlt freigestellt werden. Das ist im Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten. Dabei gilt, dass dem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid gegeben werden muss. Xenocrat erklärt: „Der Arbeitnehmer muss aber selbst betroffen sein, das heißt, es reicht nicht aus, dass nur die Stra...