Schriftlicher Antrag nur mit Passkopie gültig
Dem schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte muss die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beigelegt werden. Darauf machte am Mittwoch die Stadt Innsbruck aufmerksam, bisher seien hunderte Anträge eingereicht worden, bei denen die Kopie fehlte.