Landesverordnung: Wer darf noch Grünabfälle verbrennen?
Qualm war gestern: Gartenbesitzer dürfen ihre Grünabfälle nicht mehr verbrennen. Ihnen bleiben der Komposthaufen oder der Wertstoffhof als Alternativen. Dennoch gibt es auch viel Kritik an der neuen Verordnung – und einige Ausnahmen.