Instandhaltungsrücklage ist zu versteuern | Freie Presse
Finanzen Erschienen am 21.07.2021 Käufer können zwar über die Instandhaltungsrücklage nicht verfügen - sie wird aber dennoch in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen. Foto: Christin Klose ✖ Schon gehört? Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an. Artikel anhören: Wer eine Eigentumswohnung ka...