Urteil > 14 K 1736/20 | VG Düsseldorf - Eigentümer eines quer auf der Fahrbahn stehenden Anhängers muss Abschleppkosten trotz Entfernung der Sicherungskeile durch Dritte zahlen < kostenlose-urteile.de
Steht ein Anhänger quer auf der Fahrbahn, weil Dritte die Sicherungskeile entfernt haben, haftet der Eigentümer des Anhängers als Zustandsverantwortlicher für die Abschleppkosten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. - bei kostenlose-urteile.de
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