Fitnessstudios dürfen während Corona-Lockdown keine Beiträge verlangen
Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 13 U 318/19) Im zweiten Fall geht es um unerwünschte Videoaufnahmen. Kathleen Kathe* ist als Polizistin auf einer Demonstration im Einsatz. Dort wird sie unbemerkt und im Einsatz gefilmt. Das Bildmaterial wird später in einem Musikvideo zu Werbezwecken verwendet. Auf Youtube wurde dieses Video rund 150.000 mal aufgerufen. Kathleen Kathe* ist darin in Zeitlupe für etwa zwei Sekunden zu sehen. Die Polizistin lässt die Videoersteller abmahnen, woraufhin ihr Gesicht im Video verpixelt wird. Nun will sie die entstandenen Rechtsanwaltskosten und eine Entschädig...