Aargau bestimmt Berechnungsgrundlage für Prämienverbilligung
Der Aargauer Regierungsrat legt die Berechnungsparameter für die Prämienverbilligung fest. Gleichzeitig schafft er die gesetzliche Grundlage für die langjährige Praxis bei der Rückerstattung zu Unrecht bezogener Prämien.
Source: badenertagblatt.ch