Gezielte Prävention statt Berufsaufgabe / Was sich mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts verändert
Zum 01. Januar 2021 treten verschiedene Änderungen im SGB VII in Kraft. Diese betreffen das Recht der Berufskrankheiten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Deutsche Bundestag hatte die Änderungen im Mai 2020 als Teil des siebten SGB-IV-Änderungsgesetzes beschlossen. Was wird sich ändern? Die wichtigsten Auswirkungen für die Versicherten auf einen Blick. Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheitenliste (https://www.baua.de/DE/Ang ebote/Rec
Source: mittelstandcafe.de