Mieterkämpfe: Mietenwahnsinn, nächste Runde (nd aktuell)
Foto: imago images/Christian Ditsch; dpa Am 15. April dieses Jahres erklärte das Bundesverfassungsgericht das »Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin« offiziell für nichtig. Das Gesetz, besser bekannt als »Berliner Mietendeckel«, wurde damit im Ordner Rechtsgeschichte abgeheftet. Das Gericht begründete dies im Wortlaut damit, dem Land Berlin fehle »die Gesetzgebungskompetenz«: Das Grundgesetz regelt die Zuständigkeiten für die Gesetzgebung abschließend und da der Bund mit der sogenannten Mietpreisbremse bereits umfangreich Regelungen erlassen habe, welche die Mieth...