BGH verhandelt zu Verbraucherrechten beim Treppenlift-Kauf - Baden-Württemberg
Karlsruhe (dpa) - Verbraucherschützer wollen älteren Menschen in einem Grundsatz-Verfahren mehr Rechte bei der Anschaffung eines Treppenlifts erstreiten. Am Donnerstag (10.00 Uhr) verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Frage, ob Kundinnen und Kunden bei solchen Vertragsschlüssen ein Widerrufsrecht haben oder nicht. Angestoßen hat das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einer Klage gegen einen Anbieter, dessen Mutterhaus in Köln ansässig ist. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. Grundsätzlich haben Verbraucher 14 Tage Zeit, es sich noch einmal anders zu ü...