Bürgerentscheid Margetshöchheim: Streuobstwiese oder Bürogebäude?
Von den 3314 Margetshöchheimern und Margetshöchheimerinnen sind 2572 stimmberechtigt. Das Rats- sowie das Bürgerbegehren muss jeweils eine bestimmte Mindestanzahl an Stimmen erreichen, um gültig zu sein. Das sogenannte Quorum fordert 20 Prozent der maximal möglichen Stimmen, was in Margetshöchheim 514 Stimmen wären. Falls die beiden Bürgerentscheide in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden, entscheidet die Stichfrage. Bei Stimmengleichheit in der Stichfrage gewinnt der Bürgerentscheid, der die meisten Ja-Stim...