Rundfunkbeitrag: Verfassungsgericht erhöht Beitrag
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Der Rundfunkbeitrag wird rückwirkend zum 20. Juli auf 18,36 Euro erhöht.
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Die öffentlich-rechtlichen Sender haben mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Der Rundfunkbeitrag wird rückwirkend zum 20. Juli auf 18,36 Euro erhöht.
86 Cent mehr: Im Alleingang hat Sachsen-Anhalt die Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt Karlsruhe. Die Länder müssen noch mal ran.
ROUNDUP: Verfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag - Kritik an Sachsen-Anhalt KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt da...
Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert. In Zeiten "vermehrten komplexen Informations...
Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert. Das verletze die Rundfunkfreiheit, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.