Kein Schadensersatz für Sturz über offensichtliches Hindernis
Verkehrsteilnehmern steht kein Schadensersatz zu, wenn sie über ein offensichtliches Hindernis stürzen. Das geht aus einem Urteil des LG Köln hervor. Gemeinden müssen auch keine Warnschilder aufstellen
Source: finanznachrichten.de