Sozialpharmazie: Arzneimittel für viele unerreichbar
Was in den Menschenrechten festgelegt wurde, die in der Bundesrepublik gelten, ist in der Realität für einige Menschen schwer erreichbar und abhängig vom sozialen Engagement einiger Weniger. So garantiert Artikel 25 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jedem das Recht auf ärztliche Versorgung. In Deutschland ist die gesundheitliche Regelversorgung zudem gesetzlich verankert, dementsprechend für den Großteil der Bevölkerung leicht zugänglich. Doch die Zahl der Menschen, die hierzulande durch das Raster fallen, nimmt zu. Ohne Krankenversicherung sind beispielsweise oft...