Alphütten im Oberland – Baupolizeiliche Verfahren im Gang
7 Foto: PD «Illegales Millionen-Geschäft mit Alphütten im Berner Oberland», titelte im Frühling eine Schweizer Boulevardzeitung. Ohne Bewilligung würden Hütten umgenutzt und «teuer als Ferienwohnungen vermietet». Eine überrissene Behauptung? Sicher ist: Nach der Medienberichterstattung dazu hat das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli reagiert. Möglichst schön und authentisch: Beat «Yeti» Hutmacher darf diese Alphütte ob Grindelwald weiterhin für Ferienzwecke vermieten...
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Source: thunertagblatt.ch