Urteil > 6 C 138/87 | AG Bonn - Vermieter muss Kosten für Beauftragung eines Elektronotdienstes bezahlen < kostenlose-urteile.de
Fällt an einem Sonntagvormittag aufgrund eines Kurzschlusses der Strom in der ganzen Wohnung aus, so darf der Mieter einen Notdienst zur Überprüfung des Defekts beauftragen. Denn ein Kurzschluss birgt die Gefahr eines Brandes. Der Vermieter ist verpflichtet die Kosten für die Beauftragung zu zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor. - bei kostenlose-urteile.de
Source: kostenlose-urteile.de