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Inhalt Ein erschreckendes Bild finden Major Moritz Eisner (Harald Krassnitzer) und Kollegin Bibi Fellner (Adele Neuhauser) bei einem nächtlichen Einsatz vor: Der Leiter der Wiener Polizeischule liegt erschossen im Wohnzimmer seines Hauses, ein Stockwerk höher seine Frau tot, mit gebrochenem Genick. Was zuerst wie ein Beziehungsdrama mit Totschlag und Selbsttötung aussieht, wirft schon bald Fragen auf: Es muss nämlich noch jemand am Tatort gewesen sein. Diese Person und eine Dienstwaffe, aus der die tödliche Kugel abgefeuert wurde, gilt es nun zu finden. Eine Spur führt zur Polizeischule, in der Ausbilder Thomas Nowak (Simon Hatzl) ein eisernes Regiment führt und ein besonderes Verhältnis zu einer Polizeianwärterin (Julia Richter) hat. Diese beiden nimmt Bibi, die als kommissarische Leiterin in die Schule eingeschleust wird, ins Visier. Unterdessen verfolgt Eisner, diesmal unterstützt von dem schusseligen Kriminalassistenten Fredo Schimpf (Thomas Stipsits), Spuren ins Rotlichtmilieu. Ein Gangsterpaar hat versucht, den Getöteten mit Skandalfotos aus der Polizeischule zu erpressen. Von Inkasso-Heinzi (Simon Schwarz), Bibis alten Kontakt aus ihrer Zeit bei der Sitte, kommt der Insidertipp, sich die "depperte Bonny" (Simone Fuith) und den "süßen Clyde" (Sebastian Wendelin) vorzuknöpfen. Die beiden haben etwas in der Hand, was die Ermittler zutiefst schockiert. Je tiefer Eisner und Fellner in den Fall eindringen, umso mehr tun sich menschliche Abgründe auf - und zwar bei hochrangigen Beamten des Polizeiapparats.
FranceFrenchHatzl-manfredPolice-academyService-weaponLeader-of-police-academyCrime-sceneHelpless-detectiveRelationship-dramaEven-killingTrack-leadsJulian-judgeHeute | Das Erste | 22:15 - 23:45 | Krimi Ein erschreckendes Bild finden Major Moritz Eisner (Harald Krassnitzer) und Kollegin Bibi Fellner (Adele Neuhauser) bei einem nächtlichen Einsatz vor: Der Leiter der Wiener Polizeischule liegt erschossen im Wohnzimmer seines Hauses, ein Stockwerk höher seine Frau tot, mit gebrochenem Genick. Was zuerst wie ein Beziehungsdrama mit Totschlag und Selbsttötung aussieht, wirft schon bald Fragen auf: Es muss nämlich noch jemand am Tatort gewesen sein. Diese Person und eine Dienstwaffe, aus der die tödliche Kugel abgefeuert wurde, gilt es nun zu finden. Eine Spur führt zur Polizeischule, in der Ausbilder Thomas Nowak (Simon Hatzl) ein eisernes Regiment führt und ein besonderes Verhältnis zu einer Polizeianwärterin (Julia Richter) hat. Diese beiden nimmt Bibi, die als kommissarische Leiterin in die Schule eingeschleust wird, ins Visier. Unterdessen verfolgt Eisner, diesmal unterstützt von dem schusseligen Kriminalassistenten Fredo Schimpf (Thomas Stipsits), Spuren ins Rotlichtmilieu. Ein Gangsterpaar hat versucht, den Getöteten mit Skandalfotos aus der Polizeischule zu erpressen. Von Inkasso-Heinzi (Simon Schwarz), Bibis alten Kontakt aus ihrer Zeit bei der Sitte, kommt der Insidertipp, sich die "depperte Bonny" (Simone Fuith) und den "süßen Clyde" (Sebastian Wendelin) vorzuknöpfen. Die beiden haben etwas in der Hand, was die Ermittler zutiefst schockiert. Je tiefer Eisner und Fellner in den Fall eindringen, umso mehr tun sich menschliche Abgründe auf - und zwar bei hochrangigen Beamten des Polizeiapparats.
Clock-programPolice-academyService-weaponLeader-of-police-academyCrime-sceneHelpless-detectiveRelationship-dramaEven-killingTrack-leadsJulian-judgeTraces-red-light-milieuTöten auf Verlangen?
Fakten
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 11. Dezember 2020 die Regelung gekippt, wonach Beihilfe zum Suizid strafbar ist. Der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" verstoÃe gegen das Recht auf Selbstbestimmung, argumentierten die Richter bei der mündlichen Urteilsverkündung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Die neue Regelung ist mit 1. Jänner 2022 wirksam. Bis dahin wird dem Gesetzgeber empfohlen, MaÃnahmen zu treffen, um Missbrauch zu verhindern.
Speziell die Strafgesetzbuch-Paragrafen 77 (Tötung auf Verlangen) und 78 (Mitwirkung am Selbstmord) des StGB wurden bei der dreiwöchigen VfGH-Dezembersession verhandelt. Die erste Bestimmung - "Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen" - wurde von den Höchstrichtern bestätigt. Die zweite - "Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen" - wurde differenziert behandelt. Der erste Straftatbestand (Verleitung zum Suizid) bleibt aufrecht, der zweite (Hilfeleistung) wurde jedoch aufgehoben.
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