Töten auf Verlangen?
Töten auf Verlangen? Fakten Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 11. Dezember 2020 die Regelung gekippt, wonach Beihilfe zum Suizid strafbar ist. Der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" verstoÃe gegen das Recht auf Selbstbestimmung, argumentierten die Richter bei der mündlichen Urteilsverkündung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Die neue Regelung is...
Source: kathpress.at