Mit Mountainbike im Wald - Wann Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen
Drucken Mit Bußgeld muss rechnen, wer auf nicht zur öffentlichen Nutzung freien Wegen radelt. Dazu zählen auch Fuß- und Pirschpfadwege und von Downhill-Bikern illegal angelegte Pfade. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 2 Ss OWi 25/21), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Der Fall: Ein Mann fuhr auf einem Trampelpfad im Wald mit seinem Mountainbike. Er wurde erwischt und sollte 150 Euro Bußgeld zahle...
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Source: rp-online.de